Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Bei der Entscheidung über Bestattungsformen und den Bestattungsort ist der vorrangige Faktor der Wille der verstorbenen Person. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist eine traditionelle Bestattungsform, die von über der Hälfte der Bundesbürger gewählt wird. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ dazu gibt es die Feuerbestattung, bei der der Körper eingeäschert wird und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.