Letztwillige Verfügung

Das Testament

 

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb bestimmter Grenzen den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung selbst zu bestimmen. Allerdings ist es erforderlich, dass dieser Wunsch schriftlich dokumentiert wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Prozedere. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.